GEBRAUCHTWAGEN AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN FERNABSATZKAUF EINES GEBRAUCHTEN KRAFTFAHRZEUGES
– durch einen privaten Käufer –
Unverbindliche Empfehlung des Bundesverbandes freier Kfz-Händler BVfK e.V. Bonn
Stand: 12/2020
I. Vertragsabschluss/Nebenabreden/Übertragung von Rechten und Pflichten
1. Die Präsentation der Fahrzeuge im Internet stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Verkäufers dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, selbst ein verbindliches Angebot abzugeben. Mit der Bestellung des gewünschten Fahrzeugs erklärt der Käufer verbindlich sein Vertragsangebot. Der Käufer erhält unverzüglich eine Bestätigung über den Zugang seiner Bestellung. Die Zugangsbestätigung stellt indes noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Käufer ist an seine verbindliche Bestellung fünf Werktage gebunden. Falls der Käufer die ihm angebotene Option eines kaufbegleitenden Gebrauchtwagenchecks wünscht, ist er an seine verbindliche Bestellung zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist bestätigt, die Bereitstellung des Fahrzeugs mitteilt oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Anderslautende Bedingungen gelten nicht, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.
2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag erfordern die schriftliche Zustimmung des Verkäufers.
II. Abnahmetermin
Bleibt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises länger als acht Tage nach vereinbarter Fälligkeit und/oder mit der Abnahme des Fahrzeugs ab mitgeteiltem Bereitstellungsdatum in Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
III. Eigentumsvorbehalt/Eigentum
Das Fahrzeug bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. Im Rahmen der Gewährleistung oder aus Kulanz ersetzte Teile des Fahrzeugs werden Eigentum des Verkäufers.
IV. Haftung für Sach- und Rechtsmängel
Die Haftungsdauer für Sach- und Rechtsmängel wird auf ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer reduziert, sofern nicht der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die Verkürzung gilt ferner auch nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso ausgenommen von der Verkürzung der Haftungsdauer sind Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wegen sonstiger Schäden, die auf vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen werden durch die Verkürzung der Haftungsdauer nicht berührt.
V. Schadenersatz
Eine Haftung des Verkäufers für Schäden des Käufers ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind überdies Schäden des Käufers durch die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
VI. Fahrzeugangaben laut Vorbesitzer oder Lieferant
Die Fahrzeugangaben in vorbezeichneter Rubrik basieren auf Auskünften von Vorbesitzer oder Lieferant und geben ausschließlich Informationen Dritter wieder. Sie sind nicht das Ergebnis eigener Untersuchung oder Ermittlung des Verkäufers und stellen keine Beschaffenheitsangabe oder Beschaffenheitsgarantie dar, es sei denn, dass ausdrücklich und schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde. Der Verkäufer weist darauf hin, dass vom Verkäufer, Vorbesitzer, Lieferanten des Verkäufers oder sonstigen Dritten gemachte Angaben, besonders hinsichtlich Laufleistung und Unfallvorschäden keine vollständige verlässliche Auskunft über die tatsächliche Beschaffenheit des Fahrzeuges bieten. Eher ist bei steigendem Alter, wie auch höherer Zahl der Vorbesitzer oder Art der Nutzung davon auszugehen, dass Angaben z. B. zur Laufleistung und zu Unfallvorschäden von der tatsächlichen Beschaffenheit abweichen. Das sich hieraus ergebende Risiko hinsichtlich der tatsächlichen Beschaffenheit der Sache wird vom Käufer übernommen.
VII. Unfallfreiheit
Es erfolgt keine Zusicherung der Unfallfreiheit, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Insbesondere muss davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug in der Vergangenheit leichtere Beschädigungen erlitten hat, die unter Umständen zu einer geringfügigen Wertminderung von nicht mehr als 5% des Fahrzeugwertes, maximal 500,- € geführt haben. Dies gilt jedoch nicht für Unfallschäden, für deren Beseitigung Schweiß- oder Richtarbeiten erforderlich waren.
VIII. Verbrauchs- und Emissionswerte
Die in Werbung und Prospekten angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte werden im Rahmen des jeweiligen Typgenehmigungsverfahrens nach standardisierten Tests, quasi unter „Laborbedingungen“ ermittelt. Im normalen Fahrbetrieb werden diese Werte fast immer deutlich überschritten. Auch die in Fachtests ermittelten, i. d. R. um 30% – 40% über den offiziellen Angaben liegenden Verbrauchswerte, können von den individuellen Werten abweichen, da sie durch viele Einflüsse wie Fahrstil, Einsatzart, Temperatur, Reifengröße, Fahrzeuggesamtgewicht, Sonderausstattungen etc. beeinflusst werden. Es muss daher damit gerechnet werden, dass die tatsächlichen Verbrauchs- und Emissionswerte deutlich über den offiziellen Angaben liegen. Aus diesen Gründen erfolgt für das hier verkaufte Fahrzeug keine Eigenschaftszusicherung bezüglich des Kraftstoffverbrauchs oder der Schadstoffemissionen.
IX. Freiwilliges Rückgaberecht
Der Verkäufer gewährt dem Käufer zusätzlich zu seinen gesetzlichen Rechten ein freiwilliges Rückgaberecht. Aufgrund dieses Rückgaberechts ist der Käufer berechtigt, das Fahrzeug gegen vollständige Erstattung des Kaufpreises an den Verkäufer zurückzugeben. Für das Rückgaberecht gelten die nachstehenden Bedingungen:
1. Das Rückgaberecht steht nur Verbrauchern gem. § 13 BGB zu.
2. Der Käufer muss von seinem Rückgaberecht unverzüglich, spätestens nach einer ggf. zum Zeitpunkt des Übergabetermins erfolgten Überprüfung des Fahrzeugs (Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Probefahrt über max. 20 km, ggfs. Begutachtung durch Dritte) Gebrauch machen.
3. Das Rückgaberecht erlischt, wenn
- der Käufer das Fahrzeug in Betrieb nimmt, oder
- das Fahrzeug nach Übergabe (z. B. bei der Probefahrt) durch den Käufer beschädigt oder sonst in seinem Zustand verschlechtert wird.
4. Bei Ausübung des Rückgaberechts werden dem Käufer keine Kosten für eine ggf. ursprünglich erfolgte Anlieferung des Fahrzeugs in Rechnung gestellt. Die Kosten des Rücktransports übernimmt bis zu einer Distanz von 30 km zwischen der vereinbarten Anlieferungsstelle und dem Geschäftssitz des Verkäufers ebenfalls der Verkäufer. Für jeden weiteren Kilometer des Rücktransports zahlt der Käufer 1 €. Maßgeblich für die Berechnung der Entfernung sind die Kilometerangaben der schnellsten Strecke bei Google-Maps.
5. Das Risiko der Beschädigung oder der Zerstörung des Fahrzeugs im Rahmen des Rücktransports liegt nur dann beim Käufer, wenn der Rücktransport nicht vom Verkäufer durchgeführt wird.
6. Durch das eingeräumte Rückgaberecht wird das gesetzliche Widerrufsrecht des Käufers weder eingeschränkt noch modifiziert. Ferner werden die gesetzlichen Mängelrechte durch das vertragliche Rückgaberecht nicht berührt.
X. Kaufbegleitende Fahrzeugprüfung durch einen neutralen Sachverständigen
Der Käufer hat die Option, den Zustand des Fahrzeuges durch einen neutralen Sachverständigen feststellen zu lassen. Der BVfK e. V. empfiehlt hierfür die kaufbegleitenden Fahrzeugprüfungen von TÜV, Dekra oder ADAC, die teilweise zu BVfK-Sonderkonditionen durchgeführt werden können. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Käufer, sofern nicht anders vereinbart. Der Verkäufer übernimmt für den Inhalt der Fahrzeugprüfung keine Haftung. Stellt ein Sachverständiger einer der zuvor genannten Prüforganisationen (TÜV, Dekra, ADAC) fest, dass das Fahrzeug bisher nicht bekannte, erhebliche Mängel i. S. des § 434 BGB aufweist, ist der Käufer berechtigt, seine Bestellung spätestens bis zum 3. Werktag ab Zugang des Ergebnisses der Fahrzeugprüfung zurückziehen. Falls bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, können Käufer und Verkäufer im zuvor beschriebenen Fall von diesem Vertrag zurücktreten. Voraussetzung für die Erheblichkeit des Mangels ist eine Wertminderung von mehr als 5% in Bezug auf den vereinbarten Kaufpreis. Sollte über die Höhe der Wertminderung Streit bestehen, entscheidet die BVfK-Schiedsstelle ggf. unter Hinzunahme eines Sachverständigen. Bei Rücknahme der Bestellung bzw. Rücktritt vom Vertrag nach den gemäß Ziffer X. beschriebenen Voraussetzungen übernimmt der Verkäufer unter entsprechender Freistellung des Käufers die Kosten der Fahrzeugprüfung bis zu einer Höhe von 100,- (einhundert) €.
XI. Online-Streitbeilegungsplattform und Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
XII. Schiedsstelle
Ist der Verkäufer Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler e. V., kann der Käufer im Streitfall dessen Schiedsstelle schriftlich anrufen. Einigungsvorschläge der Schiedsstelle sind für den Käufer kostenlos und nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Seiten angenommen werden. Wird eine Schiedsstelle auf Antrag beider Parteien als Schiedsgutachter tätig, sind die von ihr getroffenen Feststellungen für beide Parteien verbindlich, es sei denn, sie sind offenbar unrichtig. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist der
BVfK e.V. 53113 Bonn Bundeskanzlerplatz 5, Tel.: 0228 85 40 921 FAX: 0228 85 40 928
schiedsstelle@bvfk.de www.automobilverband.de
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